Zuwendungen für Investitionen des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein

Laufzeit

Februar 2016 - bis Dezember 2023

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/jugendaufbauwerk.html

Link zum Internetauftritt

http://www.jaw-sh.de/

Handlungsfeld(er)

Berufsvorbereitung
Übergangsmanagement

Was wird angeboten?

Beratung;
Begleitung / Coaching;
Qualifizierung / Unterweisung / produktionsorientiertes Lernen;

An wen richtet sich das Angebot?

Jugendliche / junge Erwachsene allgemein;
Menschen mit Fluchthintergrund

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

berufliche Integration junger Menschen;
Unterstützung Geflüchteter
Nachhaltigkeit / Klimaschutz

 

Beschreibung


Das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein (JAW) ist mit Inkrafttreten des Gesetzes über das Jugendaufbauwerk (JAW-Gesetz) am 13. Dezember 1949 errichtet worden. Es bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen ganzheitliche Unterstützung auf ihrem beruflichen Bildungsweg. Die einzelnen JAW-Einrichtungen setzen diesen Auftrag in der jeweiligen Region um.

Gefördert werden Bau- und Ausstattungs- sowie vielfältige Bildungsmaßnahmen wie

  • Vermittlung einer beruflichen Erstqualifikation in Kooperation mit Bildungsträgern
  • Projekte zur Integration junger Geflüchteter und deren Vorbereitung auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einschließlich Maßnahmen zur Kinderbeaufsichtigung insbesondere bei Projekten, die sich ausschließlich an Frauen richten
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf
  • Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenzen im Übergang Schule - Beruf
  • Maßnahmen am Übergang Schule - Beruf mit den Schwerpunkten Ressourcenschonung, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energiegewinnung

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