Hessische Qualifizierungsoffensive - Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Bildungscoaches und Nachqualifizierungsberatungsstellen

Fördergebiet

Hessen

Zuständiges Ministerium

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Laufzeit

seit Januar 2015

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/he-qualifizierungsoffensive-bildungscoaches.html

Link zum Internetauftritt

https://www.esf-hessen.de/esf-hessen/foerderprogramme/beschaeftigte/bildungscoaches/bildungscoaches-und-nachqualifizierungsberatungsstellen/440576

Handlungsfeld(er)

Nachqualifizierung

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Beratung

An wen richtet sich das Angebot?

Betriebe - Allgemein
Sonstige Personengruppen (Sonstige Personengruppen: un- und angelernte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und un- und angelernte geringfügig Beschäftigte, für die der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge leistet)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Kompetenzen und Potenziale feststellen
Netzwerke bilden und stärken
Sonstiges
Strukturen entwickeln (Sonstiges: Beratung und Sensibilisierung von Unternehmen und Beschäftigten für das Thema Nachqualifizierung und deren Begleitung (inkl. Ermittlung von Nachqualifizierungsmaßnahmen und Förderberatung zu dem Instrument "Qualifizierungsscheck") während des Prozess der Nachqualifizierung sowie regionale Netzwerkbildung)

 

Beschreibung


Das Land Hessen fördert im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive den Einsatz von Bildungscoaches für Weiterbildung und Nachqualifizierung sowie den Aufbau von Beratungsstellen als hessische Leitstellen für Nachqualifizierung. Zielgruppe sind hessische KMU und deren Beschäftigte.

Ziel ist es, in Kooperation mit den zuständigen Stellen (Kammern) und der Anerkennungsberatung eine landesweite Beratungs- und Begleitstruktur für Beschäftigte (über 27 Jahren) ohne verwertbaren Berufsabschluss aufzubauen und diese zum Berufsabschluss hinzuführen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.