Integrationsrichtlinie - Förderung der Wiederherstellung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen der sozialen und beruflichen Integration

Fördergebiet

Thüringen

Zuständiges Ministerium

Thüringer Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

Laufzeit

2021 bis 2027

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/integrationsrichtlinie.html

Link zum Internetauftritt

https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/integrationsrichtlinie-2-1-individuelle-integrationsbegleitung-2

Handlungsfeld(er)

Übergangsmanagement
Nachqualifizierung

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Beratung
Nachhilfe/Stützunterricht
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
Training/Kurse
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Menschen im Strafvollzug sowie straffällig Gewordene
Sonstige Personengruppen (Sonstige: Erwachsene Menschen im Strafvollzug)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Basisqualifikationen vermitteln;
Kompetenzen und Potenziale feststellen;
Teilqualifikationen/Module anbieten;
Übergänge managen, Matchingprozesse stärken;
Zusatzqualifikationen vermitteln

 

Beschreibung

Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Wiederherstellung, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von benachteiligten Zielgruppen des Arbeitsmarkts.

Gefördert werden

  • Projekte zur individuellen Integrationsbegleitung,
  • berufliche Qualifizierungsmaßnahmen zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden sowie zur Steigerung ihrer Anpassungsfähigkeit an den sozialen, technischen und wirtschaftlichen Wandel,
  • Projekte zur beruflichen Qualifizierung und Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Strafentlassenen sowie
  • Projekte zur Verbesserung der Chancengleichheit, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Erprobung der sozialen und beruflichen Integration.

Zielgruppe der Maßnahmen sind Langzeitarbeitslose, bildungsarme Strafgefangene und Strafentlassene mit multiplen Vermittlungshemmnissen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuschussfähigen Gesamtausgaben.

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