Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.2: Besuch einer Berufsschule oder ÜBS außerhalb Berlins bei Splitterberufen

Fördergebiet

Berlin

Zuständiges Ministerium

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Laufzeit

Juli 2021 bis Juni 2025

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/foerderung-der-berufsausbildung-in-berlin.html

Link zum Internetauftritt

https://www.berlin.de/sen/arbeit/ausbildung/berufsausbildung/richtlinienfoerderung/

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Andere finanzielle Unterstützung
Sonstiges (Sonstiges: Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen für anerkannte Splitterberufe)

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Betriebe: Sonstige/spezifische Betriebe (Sonstige: Betriebe, die in Splitterberufen ausbilden)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Sonstiges (Sonstiges: Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen für anerkannte Splitterberufe)

 

Beschreibung


Das Land Berlin unterstützt im Rahmen der Berufsausbildungsförderung den Besuch einer Berufsschule oder Überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins bei anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender (Splitterberufe).

Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung muss den Berufsschulunterricht in einer länderübergreifenden Fachklasse als nach Art und Umfang mindestens gleichwertig anerkannt haben und die Auszubildenden müssen vom Berufsschulunterricht in Berlin befreit worden sein.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 12 EUR je Schultag der Ausbildung in der geeigneten Einrichtung, sofern die tägliche Fahrt zum Unterrichtsort nicht zumutbar ist.