Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Laufzeit

01.01.2015 - 31.12.2020

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/einstellung-von-auszubildenden-insolvenzbetrieben.html

Link zum Internetauftritt

https://isb.rlp.de/foerderung/142.html

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplatzerhalt

 

Beschreibung


Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs.

Ziel ist es, den Jugendlichen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Die Ausbildung muss aufgrund von Insolvenz, Wegfall der Ausbildungsberechtigung oder nicht vorhersehbarer Stilllegung/Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebes vorzeitig beendet worden sein.

In dem alten und neuen Betrieb muss ein Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle eingetragen worden sein.

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 2.500 EUR je übernommenen Jugendlichen.