Jugendwerkstätten

Fördergebiet

Niedersachsen

Zuständiges Ministerium

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Laufzeit

bis Dezember 2029

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/jugendwerkstaetten.html

Link zum Internetauftritt

http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27524&article_id=93853&_psmand=17

Handlungsfeld(er)

Berufsvorbereitung
Übergangsmanagement

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen

An wen richtet sich das Angebot?

Jugendliche/junge Erwachsene - Altbewerber, An- und Ungelernte
Jugendliche/junge Erwachsene - Einwanderer und Flüchtlinge
Jugendliche/junge Erwachsene - Lernbeeinträchtigte Personen
Jugendliche/junge Erwachsene - Sozial benachteiligte Personen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildung vorbereiten
Basisqualifikationen vermitteln
Berufspraxis simulieren und üben
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern

 

Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert Angebote für junge erwerbslose Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf. Unterstützt werden

  • Jugendwerkstätten, die Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen anbieten,
  • zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten, die modellhaft der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen, sowie
  • zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen für Schüler/-innen aus dem berufsbildenden Bereich.

Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben und aktuell erwerbslos sind.

Ziel ist es, die jungen Menschen persönlich zu stabilisieren, sozial zu integrieren und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorzubereiten.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von 33 Monaten, max. jedoch 453.750 EUR. Zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen für Schüler/-innen aus dem berufsbildenden Bereich werden mit bis zu 5.400 EUR pro Jahr gefördert für einen Zeitraum von 24 Monaten.