Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Andere finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe allgemein
Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen aus bestimmten Gründen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse zwischen Betrieben und solchen Auszubildenden, die
- bei Antragstellung in Hamburg gemeldet sind,
- keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
- über keinen allgemeinbildenden, bzw. keinen in Deutschland anerkennungsfähigen Schulabschluss verfügen bzw. einen in Deutschland erworbenen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss mit nur
ausreichenden Noten in den Hauptfächern (Deutsch, Mathe, Englisch) verfügen,
- ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder die Assistierte Ausbildung (AsA) wahrnehmen müssen und hierfür vom Ausbildungsbetrieb freigestellt werden,
- keine ausreichenden Sprachkenntnisse der deutschen Sprache besitzen (d.h. unterhalb des Deutsch sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen),
- Schülerinnen und Schüler waren, die mindestens in den letzten zwei Jahren ihrer allgemeinbildenden Schullaufbahn einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufwiesen, oder
- eigene Kinder unter 12 Jahren im eigenen Haushalt erziehen oder nahe Angehörige pflegen.