Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)

Fördergebiet

Hessen

Zuständiges Ministerium

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Laufzeit

unbefristet

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/ausbildungskosten-fuer-benachteiligte.html

Link zum Internetauftritt

https://rp-kassel.hessen.de/soziales/ausbildungs-und-arbeitsmarkfoerderung/ausbildungskostenzuschuss-fuer-benachteiligte

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Lernbeeinträchtigte Jugendliche
Sozial Benachteiligte
Einwanderer und Flüchtlinge
Altbewerber, Angelernte, Ungelernte ohne Ausbildungsabschluss
Betriebe allgemein

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten
Inklusion fördern
Übergang Schule - Ausbildung erleichtern
Übergänge in Arbeit und BEschäftigung sichern; berufliche Integration; Fachkräftemangel vorbeugen

 

Beschreibung

Mit dem „Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte“ erhalten Unternehmen einen Anreiz, mit Personen, die zum Ausgleich sozialer oder individueller Benachteiligungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, Ausbildungsverträge abzuschließen und sie zum Abschluss zu führen. Dieses Förderprogramm ist nachrangig und greift nur bei Personen, denen im Rahmen vorrangiger Leistungsgesetze oder Programme nicht zur Einmündung in eine betriebliche Ausbildung verholfen werden kann.

Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse mit Personen, die mit Erstwohnsitz in Hessen gemeldet sind und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG, der HwO oder vergleichbaren Regelungen verfügen und die eine soziale oder individuelle Benachteiligung aufweisen. Eingeschlossen sind Migrantinnen und Migranten sowie Leistungsbeziehende des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit guter Bleibeperspektive.

Die Förderung ist grundsätzlich begrenzt auf Personen, die maximal mit einem Hauptschulabschluss von der Schule abgegangen sind oder einen nicht anerkannten ausländischen Schulabschluss haben.