Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Lernbeeinträchtigte Jugendliche
Sozial Benachteiligte
Einwanderer und Flüchtlinge
Altbewerber, Angelernte, Ungelernte ohne Ausbildungsabschluss
Betriebe allgemein
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten
Inklusion fördern
Übergang Schule - Ausbildung erleichtern
Übergänge in Arbeit und BEschäftigung sichern; berufliche Integration; Fachkräftemangel vorbeugen
Beschreibung
Mit dem „Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte“ erhalten Unternehmen einen Anreiz, mit Personen, die zum Ausgleich sozialer oder individueller Benachteiligungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, Ausbildungsverträge abzuschließen und sie zum Abschluss zu führen. Dieses Förderprogramm ist nachrangig und greift nur bei Personen, denen im Rahmen vorrangiger Leistungsgesetze oder Programme nicht zur Einmündung in eine betriebliche Ausbildung verholfen werden kann.
Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse mit Personen, die mit Erstwohnsitz in Hessen gemeldet sind und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG, der HwO oder vergleichbaren Regelungen verfügen und die eine soziale oder individuelle Benachteiligung aufweisen. Eingeschlossen sind Migrantinnen und Migranten sowie Leistungsbeziehende des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit guter Bleibeperspektive.
Die Förderung ist grundsätzlich begrenzt auf Personen, die maximal mit einem Hauptschulabschluss von der Schule abgegangen sind oder einen nicht anerkannten ausländischen Schulabschluss haben.