Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS/ÜLU)

Fördergebiet

Hamburg

Zuständiges Ministerium

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) der Freien und Hansestadt Hamburg

Laufzeit

bis Dezember 2030

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hh-foerderung-ueberbetrieblicher-berufsbildung.html

Link zum Internetauftritt

http://www.hamburg.de/bsb

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Bauliche und sachliche Ausstattung
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen/Überbetr. Berufsbildungsstätten

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsqualität steigern

 

Beschreibung


Das Land Hamburg unterstützt die Berufsbildung in anerkannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten durch Gewährung von Zuwendungen für die Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie die Durchführung von Lehrgängen in der überbetrieblichen Berufsbildung.

Ziel ist es, Ausbildungsplätze zu sichern und die Qualifikationsstandards von Auszubildenden zu steigern.
In der überbetrieblichen Berufsausbildungsstätte muss die für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderliche sachliche und personelle Ausstattung vorhanden sein.

Es müssen in ausreichender Zahl Ausbilder beschäftigt werden, die mindestens die Berechtigung zum Ausbilden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) haben.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt für Lehrgänge und Beschaffungen gundsätzlich ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Lehrgänge in Ausnahmefällen bis zu 80%. Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung von in der Regel einem Drittel zu leisten.

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