13.03.2020

Frei beraten, frei entscheiden

Wer Jugendliche an ihrem Übertritt ins Erwerbsleben unterstützen will, darf sie nicht fürsorglich belagern

von Karl-Heinz P. Kohn

Eine Bildungs- und Berufsentscheidung in eigener Verantwortung kann nur gelingen, wenn die Beratung frei von allen anderen Interessen bleibt. Nur wer auch subjektiv im Gefühl der Freiheit entscheiden konnte, wird ein selbst gestecktes Ziel mit Entschlossenheit verfolgen. Der Politologe Karl-Heinz P. Kohn plädiert für die Besinnung auf die freiheitliche Sozialstaatskonzeption des Grundgesetzes und leitet daraus das Konzept freier beruflicher Beratung ab.

Geschlossene Systeme? Berufsorientierung und Ausbildungsmarktpolitik

In Deutschland entfalten sich an der sogenannten ersten Schwelle in der Bildungs- und Berufsbiografie von jungen Menschen, am Übergang von der allgemeinen zur beruflichen Bildung, zunehmend geschlossene Systeme staatlicher Aktivität. Flächendeckend durchgeführte Programme reichen von der frühzeitigen Berufsorientierung an Schulen über die individuelle Beratung als öffentliche Dienstleistung mit verpflichtender Teilnahme (eine beratungsaverse Rahmenbedingung), bis hin zu den vielfältigen Förder- und Begleitmaßnahmen der öffentlichen Arbeitsverwaltung. Sie werden begleitet auch von einem institutionellen Zusammenschluss in Form von Jugendberufsagenturen, an denen Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendämter beteiligt sind.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an Beratungsangeboten ist eine beratungsaverse Rahmenbedingung.

 

Diese Schließungsprozesse verlaufen als konsequente Fortsetzung des sozialpolitischen Zielgedankens, dass keine Jugendliche und kein Jugendlicher zurückgelassen werden soll. Und wie so häufig, wenngleich nicht immer explizit, hat diese politische Zielsetzung sowohl eine soziale wie auch eine ökonomische Dimension:

Die soziale Dimension
Wir kennen die zentrale Bedeutung von Erwerbsarbeit als Voraussetzung zur Integration und Partizipation in zahlreichen gesellschaftlichen Sphären. Gleichzeitig zeigen sich materielle wie soziale Spaltungen zwischen unterschiedlichen sozialen Schichten und Milieus. Im Bewusstsein dieser Entwicklungen soll der möglichst reibungslose Übergang in berufliche Bildung soziale Teilhabechancen eröffnen.

Die ökonomische Dimension
Im Zeichen deutlich schrumpfender Erwerbsbevölkerung, bei dauerhaft anhaltend stark wachsender Nachfrage nach Fachkräften, sollen alle Bildungspotenziale für die berufliche Qualifizierung ausgeschöpft werden. Damit soll gleichzeitig vermieden werden, dass durch einen frühen Drop-out hohe Alimentierungskosten entstehen, oder deutlich erhöhte Bildungskosten durch einen stark verzögerten Einstieg. Nicht zuletzt soll auch vermieden werden, dass durch (temporären) Ausfall qualifizierter Erwerbstätigkeit mögliche Wertschöpfungsprozesse nicht (vollständig) wahrgenommen werden können.

Die Normalbiografie – ein Problemfall

Das zu vermeidende Zurücklassen wird dabei definiert im Kontrast zu einer ideal gedachten geschlossenen Bildungs- und Erwerbsbiografie zwischen den beiden alimentierten Nichterwerbsphasen der Kindheit und des Alters. Der Sozialstaat braucht einen klaren Referenzrahmen, an den er seine dauerhaften Leistungen und seine temporären Überbrückungshilfen knüpft. Welche Problematik in diesem Bezug auf eine vermeintliche Normalbiografie steckt, dessen werden wir uns immer stärker bewusst – in Zeiten, in denen wechselnde Erwerbsformen, in denen Phasen der Erwerbslosigkeit und in denen (streckenweise) Auflösungen familiärer und privater (Ver-)Bindungen sich in perforierten Rentenanspruchsverläufen widerspiegeln.

Welche Problematik im Bezug des Sozialstaats auf eine vermeintliche Normalbiografie steckt, dessen werden wir uns immer stärker bewusst.

 

Der im Unterschied zu allgemeinen Grundsicherungskonzepten differenzierende Sozialstaat baut aber nicht nur auf Normierung, er baut auch auf Kontrolle – überall dort, wo Leistungen an (Vor-)Bedingungen gebunden werden und wo die Gemeinschaft der Steuer- und Beitragszahler vor Leistungsmissbrauch geschützt werden soll.

Der Anspruch umfassender Unterstützung

Berufsvorbereitende Maßnahmen finden oft in den Werkstätten von Bildungsträgern statt.

Zurück zu den Jugendlichen an ihrer ersten Schwelle zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung: Das Ziel, keine und keiner möge zurückbleiben, wurde über Jahrzehnte in starkem gesellschaftlichem Konsens mit einem immensen Budget öffentlicher Mittel verfolgt. Anders als in der Diskussion um arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für erwachsene Arbeitsuchende, wo etwa Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarkts immer wieder unter Feuer geraten und ihr Volumen im Zeitablauf heftig schwankte, erlebten ausbildungsmarktpolitische Instrumente einen kontinuierlichen Ausbau. Wo immer sich ungedeckte Bedarfe zeigten, wurde in besagtem breiten Konsens eine weitere Variante des Brückenbaus und der intensiven Unterstützung ergänzt. Wo das Ensemble aus berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitenden Hilfen und im Notfall Berufsausbildungen in vollfinanzierten außerbetrieblichen Einrichtungen schon eine breite Trasse über die erste Schwelle gelegt hatte, wurde in Zeiten mangelnder Ausbildungsstellen die neue Zielgruppe der Marktbenachteiligten ergänzt und das Instrument der Einstiegsqualifizierung geschaffen.

Danach begannen die Maßnahmen zur Berufseinstiegsbegleitung nicht nur den Schließungsprozess zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung deutlicher zu markieren, es wurde auch damit begonnen, die Brückenköpfe tiefer in die Schulzeit und tiefer in die Berufsausbildung hinein zu verlegen. Landesprogramme wie das nordrhein-westfälische "Kein Abschluss ohne Anschluss", die ihre Schleppnetze sehr weit auswerfen, sind der vorläufige Endpunkt dieser Entwicklung.

Unerwünschte Folgewirkungen

Bei all diesen sozial wie ökonomisch gut begründbaren Maßnahmen werden allerdings auch Wirkungen erzeugt, die nicht nur einem freiheitlichen Grundrechtekonzept widersprechen, sondern dabei auch die sozial und ökonomisch angestrebten Effekte konterkarieren können. Das Gesamtphänomen dieser Nebenwirkungen, ja eigentlich eher Gegenwirkungen, möchte ich mit dem von Heinrich Böll geprägten Begriff von einer "fürsorglichen Belagerung" umschreiben.

Gesundes Wachstum braucht adoleszente Freiheit

Die heraufdämmernde erste Schwelle – und mit ihr all die in Gang gesetzten Orientierungs- und Beratungspflichten im Konzert mit Unterstützungsangeboten und ausbildungsmarktpolitischen Maßnahmen – treffen auf junge Menschen in einer äußerst bedeutsamen, zugleich prekären, weil mit fragilen Prozessen verbundenen Lebensphase. In der Adoleszenz geht es um die Bestimmung der eigenen Identität, um die Wahl eigener Lebensziele, um die Veränderung und teilweise Lösung bisher stark wirksamer beschützender (familiärer) Bindungen. Das Erleben von Freiheit und eigenständiger Wirksamkeit ist für all dies unabdingbar. Zwei Faktoren der geschlossenen Übergangssysteme führen zu mindestens drei direkten unerwünschten Negativeffekten:

Die Faktoren

  • Keiner entkommt. Die Schleppnetze greifen früh und – wegen der Schulpflicht – allumfassend.
  • Die Gesamtheit der Angebote umfasst all das, was die beteiligten staatlichen oder staatlich finanzierten Akteure in ihrem Vorstellungshorizont oder – schlimmer – lokal gerade verfügbar haben. Alternative Optionen bleiben in aller Regel außerhalb der Sicht und der Diskussion.

Die direkten Negativeffekte

  • Die Jugendlichen erleben ein intensives Gefühl der Fremdbestimmtheit, der Unfreiheit. (Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, und besonders hart für die, die in Bedarfsgemeinschaften leben (müssen)).
  • Die Jugendlichen erleben, dass für sie, also an ihrer statt, agiert wird. Eigene, proaktive Überlegungen und Handlungen erscheinen unnötig.
  • Der Horizont ihrer Wahloptionen wird verengt.

Gesundes Wachstum braucht das Erleben eigener Wirksamkeit

Ein weiterer indirekter Folgeeffekt der erlebten Einschränkung ihrer Freiheit kann bei den Jugendlichen, die sich nicht mit der Fremdbestimmung arrangieren und nicht die angebotene passive Rolle einnehmen wollen, eine Distanz, ja eine Aggression gegenüber staatlichen Stellen und wohlfahrtlichen Trägern werden. In jedem Falle aber verwehren wir tendenziell allen Jugendlichen das für die Persönlichkeitsentwicklung so bedeutende Erlebnis eigener Wirksamkeit in prekären Phasen ihrer Biografie. Welche Rolle aber für gelingende Wachstumsprozesse die Selbstwirksamkeitserwartung spielt, das wird seit einiger Zeit intensiv thematisiert.

Freie Beratung – freie Entscheidung – entschiedenes Handeln

Recht auf Berufsberatung: Vom Gesetzgeber frei von Bedingungen formuliert. Bild: pixelkorn/Adobe Stock (eigene Bearbeitung)

Wichtig ist deshalb die Besinnung auf die freiheitliche Sozialstaatskonzeption unseres Grundgesetzes. Der grundrechtlichen Zusicherung freier Persönlichkeitsentfaltung und freier Berufswahl folgte im Entstehen der gesamtwirtschaftlich konzipierten Arbeitsförderung das Konzept freier beruflicher Beratung. Eine Bildungs- und Berufsentscheidung in eigener Verantwortung kann nur gelingen, wenn sie in Freiheit getroffen werden kann – und wenn die Beratung allein der erhöhten Entscheidungs- und Handlungskompetenz ihrer Ratsuchenden dient – wenn sie frei von allen anderen Interessen bleibt. Der Gesetzgeber hat das erkannt und das Recht auf Berufsberatung in §§ 29 und 30 SGB III deshalb frei von jeglicher Bedingung formuliert – unabhängig von Steuer- oder Beitragszahlungen der Ratsuchenden, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus und vor allem unabhängig von jeglichem Auftrag zur Vermittlung, sei es in Ausbildungsstellen oder sei es in Fördermaßnahmen. Nur wer sich wirklich frei – auch ganz subjektiv im Gefühl der Freiheit – entscheiden konnte, wird sein selbst gestecktes Ziel auch entschieden verfolgen.

Beratung ist dann gelungen, wenn sie allein der erhöhten Entscheidungs- und Handlungskompetenz ihrer Ratsuchenden dient.

 

Konkrete Handlungsempfehlungen

Wenn also das eingangs genannte übergeordnete Ziel der Einrichtung geschlossener Beratungs- und Übergangssysteme an der ersten Schwelle und der Ausbau von Jugendberufsagenturen nachhaltig wirksam erreicht werden soll, dann muss in deren konkreter Ausgestaltung die freiheitliche Grundgestaltung unserer sozialstaatlichen Hilfen authentisch deutlich und spürbar werden. Ich möchte hierzu folgende Handlungsempfehlungen formulieren:

  • Vermeiden Sie technokratische fürsorgliche Belagerung. Machen Sie keine Angebote, ehe Sie nicht wirklich die eigenen Ziele der Jugendlichen erkannt haben.
  • Schaffen Sie Bilder der Freiheit. Unterstützen Sie aber natürlich auch ganz real die freie Berufswahl der jungen Menschen.
  • Gestalten Sie einen Markt der Möglichkeiten. Verengen Sie Ihre Angebote nicht auf das vermeintlich gerade aktuelle und regional schnell verfügbare Angebot der Stellen und der Trägermaßnahmen.
  • Garantieren Sie echte Beratungsmentalität und beraterische Expertise bei allen Fachkräften in der Beratung.
  • Halten Sie bei der geschäftspolitischen Steuerung der Prozesse die Beratung frei von Vermittlungs- oder Maßnahmeeintrittszielen. Beratung hat das Ziel der Erhöhung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit ihrer Ratsuchenden. Nur wenn Beratung sich hierauf konzentrieren kann, wird – wenn gewünscht – anschließend die Vermittlung entschiedene Bewerber bekommen.

Weitere Informationen

  • dvb-Bundesvorstand (Hrg.): Professionelle Bildungs- und Berufsberatung. Positionen des dvb (PDF)
    Das Grundlagenpapier verdeutlicht die Aufgaben professioneller Bildungs- und Berufsberatung und das Selbstverständnis der im Deutschen Verband für Bildungs- und Berufsberatung e.V. (dvb) organisierten Beraterinnen und Berater. Es beschreibt die nötigen Kenntnisse und Kompetenzen und die empfohlenen Zugangswege für eine Dienstleistung auf hohem Qualitätsniveau.
  • Keynote: In Vielfalt beraten (YouTube)
    Mitschnitt des Eröffnungsvortrags von Karl-Heinz P. Kohn zur Jahrestagung des Deutschen Verbands für Bildungs- und Berufsberatung (dvb) am 6. November 2020. Thema war die zunehmende Bedeutung migrationsspezifischer Herausforderungen und Kompetenzen in der Beratung zu Bildung, Beruf und Beschäftigung.

Zuletzt aktualisiert am 10.12.2020nach oben