Instrumente des Bundes

Das Sozialrecht hält in den verschiedenen Gesetzbüchern unterschiedliche Angebote für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf bereit. Die Angebote umfassen in unterschiedlicher Weise die Bereiche von Beratung, Begleitung und Coaching sowie Qualifizierung, Unterricht und Trainings. Die Maßnahmen im SGB III zur Arbeitsförderung werden von Trägern im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt. Die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe über das SGB VIII werden von den öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe organisiert. Zudem sind die Angebote zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Hilfen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (SGB IX) relevant.

SGB II - Grundsicherung

SGB III - Arbeitsförderung

SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe

SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Weitere Regelungen

      Überblick: arbeitsmarktpolitische Instrumente im SGB II und SGB III

      Arbeitsgelegenheiten (AGH) - § 16d SGB II

      Arbeitsgelegenheiten sollen arbeitslosen Menschen dabei helfen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise wiederzuerlangen und Integrationsfortschritte auf dem Arbeitsmarkt zu erzielen. Es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, in denen die Teilnehmenden "zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten".

      Förderung schwer zu erreichender junger Menschen - § 16h SGB II

      Die Förderung soll schwer erreichbaren jungen Menschen dabei helfen, eine schulische, ausbildungsbezogene und berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders in Arbeitsleben einzumünden und/oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

      Teilhabe am Arbeitsmarkt - § 16i SGB II

      Das Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslosen ohne realistische Chancen auf einen Job am ersten Arbeitsmarkt neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Die Jobcenter haben dadurch nun ein neues Förderinstrument zur Verfügung.

      Ganzheitliche Betreuung - § 16k SGB II

      Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes ist am 1.7.2023 die zweite Stufe des Bürgergeldes in Kraft getreten und damit unter anderem auch das neue Förderinstrument der ganzheitlichen Betreuung. Ganzheitliche Betreuung im Sinne des § 16k SGB II bedeutet, dass an besonderen, individuellen Problemlagen gearbeitet wird, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken.

      Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - § 45 SGB III

      Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eine individuelle Förderung erhalten, die ihre passgenaue Eingliederung unterstützt.

      Berufsorientierungsmaßnahmen - § 48 SGB III

      Im Rahmen von Berufsorientierungsmaßnahmen werden Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung gefördert. Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern sind bei der Ausgestaltung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

      Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) - § 49 SGB III

      Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) ist für Jugendliche da, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben, den Schulabschluss zu schaffen und den Weg in eine Berufsausbildung zu finden. Hauptamtliche Berufseinstiegsbegleiter und -begleiterinnen unterstützen diese jungen Menschen individuell, damit sie erfolgreich ins Berufsleben starten.

      Ab 2015 stellt der Bund für die Berufseinstiegsbegleitung insgesamt 1,06 Milliarden Euro bereit, jeweils 530 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Damit ist die Finanzierung bis zum Schuljahr 2018/19 gesichert. Gefördert werden rund 115.000 Schülerinnen und Schüler an mehr als 2.500 Schulen der Sekundarstufe 1. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgte in Abstimmung mit den Kultusministerien der Länder.

      Mit dem neuen ESF-Bundesprogramm "Kofinanzierte Berufseinstiegsbegleitung" trägt der Bund dazu bei, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern das Förderangebot der Initiative Bildungsketten für Jugendliche auszuweiten. Dienstleister aus dem Bildungsbereich sind aufgerufen, sich um die Durchführung der Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III) zu bewerben.

      Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) - § 51 SGB III

      Im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sollen Jugendliche vorrangig auf die Eingliederung in Ausbildung vorbereitet werden. Zu den Aufgaben gehört es,

      • den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich in der Vielzahl der Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen,
      • den Jugendlichen die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses) zu vermittlen und
      • die Jugendlichen möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und oder Arbeitsmarkt zu integrieren.

      Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro)

      Mit den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-pro) wird ein zusätzliches berufsvorbereitendes Angebot insbesondere für junge Menschen mit komplexem Förderbedarf bereitgestellt. Grundlage der Umsetzung ist ein Fachkonzept. Eine Förderung von Maßnahmen auf der Grundlage dieses Fachkonzeptes ist sowohl in Produktionsschulen als auch in Jugendwerkstätten oder vergleichbaren Einrichtungen möglich und nicht auf bereits bestehende Einrichtungen beschränkt.

      Einstiegsqualifizierung (EQ) - § 54 a SGB III

      Das im Jahr 2004 im Rahmen des Ausbildungspaktes gestartete EQJ-Programm fördert Jugendliche durch eine sechs- bis zwölfmonatige berufliche Einstiegsqualifizierung. Das Ziel ist der Übergang in die duale Berufsausbildung. Wegen des großen Zuspruchs des EQJ-Programms wurde die Einstiegsqualifizierung als Regelleistung ins SGB III (§ 235b) integriert.

      Förderung einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) - § 76 SGB III

      Eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ermöglichen, einen Ausbildungsabschluss zu erlangen.

      Für die Durchführung erhalten Bildungsträger Maßnahmekosten sowie Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, die an die Auszubildenden zu zahlen sind.

      Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) - §§ 74 – 75a SGB III

      Die Assistierte Ausbildung (AsA) und die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) wurden im Frühjahr 2021 zu "AsA flex" zusammengelegt. Dadurch sollen die Komplexität bei den Instrumenten reduziert und Doppelstrukturen vermieden werden. Außerdem wurde die Zielgruppe erweitert: Die bisherige Begrenzung auf Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte entfällt. Alle Hilfen aus abH und AsA (alt) werden weiterhin angeboten.

      Jugendsozialarbeit - § 13 SGB VIII

      § 13 SGB VIII enthält nähere Regelungen für die Zielgruppe der sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind: sozialpädagogische Hilfen, sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und die Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen.

      Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - § 49 SGB IX

      Menschen mit Behinderung erhalten zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen, sie jedenfalls so schnell wie möglich zu überwinden oder zumindest abzubauen.

      Budget für Arbeit - § 61 SGB IX

      Das Budget für Arbeit soll behinderten Menschen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Arbeitgeber erhalten dadurch einen Ausgleich für die dauerhafte Minderleistung des behinderten Beschäftigten. Darüber hinaus werden die erforderlichen Assistenzleistungen finanziert. Das Budget für Arbeit ermöglicht damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

      Budget für Ausbildung - § 61a SGB IX

      Das Budget für Ausbildung umfasst die Ausbildungsvergütung und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule. Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, können diese Leistungen seit dem 01.01.2020 auch dann erhalten, wenn sie eine reguläre (sozialversicherungspflichtige) betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren.

      Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

      Zur wirtschaftlichen Unterstützung von Auszubildenden, kann Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden, wenn die Auszubildenden nicht im Elternhaus wohnen können, da der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

      Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)

      Durch die bbA wird für junge Menschen mit Behinderung der praxisorientierte Start ins Berufsleben realisiert und eine dauerhafte Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt angestrebt. Die langfristig angelegte Maßnahme beinhaltet eine intensive Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildung und die Begleitung sowohl der Jugendlichen als auch der Betriebe während der Ausbildung bis zum anschließenden Übergang in Beschäftigung.

      BAMF: Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)

      Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern bzw. um Auszubildende während einer Berufsausbildung bei der Durchführung und dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu unterstützen.

      Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

      Das BIBB führt seit 1978 die Planung, Errichtung, Weiterentwicklung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und deren Förderung aus Mitteln des Haushalts des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch. ÜBS werden mit dem Ziel gefördert, die Aus- und Weiterbildungsfähigkeit vor allem kleinerer und mittlerer Betriebe herzustellen und zu verbessern.

      Überblick: arbeitsmarktpolitische Instrumente im SGB II und SGB III

      Bundesweite Übersicht und interaktive Tabelle zu einzelnen Regionen

      Die interaktive Statistik "Arbeitsmarktpolitische Instrumente" der Bundesagentur für Arbeit bietet die Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über den Einsatz von Förderinstrumenten zu verschaffen.