07.07.2021 | Redaktion | DVfR

Rückschritte bei der Teilhabe

DVfR legt Bericht zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie vor

Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten waren durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen. Auf deutliche Rückschritte bei Teilhabe und Inklusion weist der Abschlussbericht einer breit angelegten Untersuchung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hin. Dabei waren bundesweit Menschen mit Behinderungen, Angehörige, aber auch Vertreterinnen und Vertreter von Reha-Diensten und -Einrichtungen, Kostenträgern der Reha-Leistungen sowie aus Betroffenen- und Sozialverbänden befragt worden.

Bild: karelnoppe/Adobe Stock

Die Untersuchung zeigt, dass vor allem zu Beginn der Pandemie, Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sich mit ihren speziellen Problemen von der Politik vergessen und allein gelassen fühlten. Häufig entfielen notwendige Therapien und Förderungen, Assistenz in Alltag, Schule oder Beruf sowie Beförderungsdienste. Medizinische und berufliche Rehabilitation fanden nur sehr eingeschränkt statt, wichtige Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mussten zeitweise schließen. Ersatzangebote wie digitaler Unterricht oder individuelle Beratung waren häufig für Menschen mit Behinderungen nicht verfügbar oder konnten nicht hinreichend genutzt werden. Die psychosozialen Belastungen waren für die Betroffenen und ihre Familien oft kaum zu bewältigen.

Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf und ihre Familien, insbesondere in Kombination mit prekären Lebenslagen, haben unter den Auswirkungen der Pandemie noch stärker gelitten als andere Menschen. Eingeschränkt waren:

  • Gesundheits- und Teilhabeleistungen, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, mit oft gravierenden Auswirkungen auf Gesundheit, Teilhabe und Alltag,
  • Teilhabe am Arbeitsleben und der Zugang zum Arbeitsmarkt,
  • Erziehungs- und Bildungsangebote, mit Entwicklungsbeeinträchtigungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen,
  • Zwischenmenschliche Beziehungen und private Kontakte, sogar in existentiell bedrohlichen Lebenslagen, mit erheblichen psychosozialen Auswirkungen.

Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung

Eine Expertengruppe der DVfR entwickelte aus den Ergebnissen zahlreiche Handlungsoptionen, die sich an verschiedenste Akteure, insbesondere an die Politik sowie an Träger und Einrichtungen der Rehabilitation und Teilhabe richten. Auch unter den Bedingungen einer Pandemie haben Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Expertinnen und Experten ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung. Dieses sei unbedingt in der Praxis umzusetzen. Inklusion könne nur gelingen, wenn Politik, Entscheidungsträger und die versorgenden Dienste und Einrichtungen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und deren besondere Lebenslagen mitdächten. Reha-Leistungen, Assistenz, Beförderung, barrierefreie und niedrigschwellige Beratungsangebote und allen voran zwischenmenschliche Beziehungen müssten trotz aller Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erhalten bleiben. Digitalisierung müsse die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, unter anderem durch umfassende Barrierefreiheit. Rehabilitation, aber auch Gesundheitswesen, Schule und Arbeitswelt müssten "pandemiefest" gestaltet werden.

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