04.11.2016

Jeder Zielgruppe ihre Maßnahme?

Zum Zusammenhang von Bedarf, Bedürfnis und flexibler Hilfe

von Andreas Oehme

Üblicherweise werden zur Unterstützung von Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf Maßnahmen auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten. Eine Gruppe hat ein bestimmtes Problem oder bestimmte Problembündel, und man braucht eine bestimmte Maßnahme, die auf die Bearbeitung dieser Probleme spezialisiert ist. Doch so einfach ist es nicht. Jugend ist immer vielfältiger und komplexer geworden, und die seriöse Jugendforschung verweist nicht ohne Grund darauf, dass man heute nur noch von Jugenden im Plural sprechen kann. Wir brauchen endlich eine andere Idee davon, wie wir den (Hilfe)Bedarf und die Hilfe(Maßnahme) zusammendenken.

Bedürfnisse und Bedarf

Über die Frage, was mit "Bedarf" im Sinne eines Hilfebedarfs eigentlich ausgedrückt wird, wurde vor allem im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach der Einführung des damals neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes nachgedacht, weil die Kommunen seitdem dem Auftrag der fundierten Planung von Angeboten nachzukommen haben. Diese soll sicherstellen, dass in den Kommunen strukturell ein ausreichendes Angebot an passenden Hilfemaßnahmen zur Verfügung steht, um auf den aktuellen und zu erwartenden Bedarf zu reagieren. Es geht also genau um die Frage, was der Bedarf ist, wie er sinnvollerweise "beantwortet" werden kann und welche Angebotsstrukturen dafür längerfristig aufgebaut werden müssen.

Bild: überaus

Man ist dabei immer davon ausgegangen, dass es einen Zusammenhang, aber eben auch einen Unterschied zwischen Bedarf und Bedürfnissen gibt. Bedürfnisse sind zum Beispiel die individuellen Wünsche, Interessen, Anliegen und Vorstellungen der Jugendlichen. Auch die sind nicht unbedingt das, was Jugendliche als Wunsch formulieren, sondern das, was sie "eigentlich" wollen. Sie artikulieren ihre subjektiven Bedürfnisse, also etwa auch einen Mangel, den sie empfinden. Was genau hinter dieser Artikulation steht, das ist pauschal nicht zu bestimmen, sondern eher durch eine fachlich-pädagogische Interpretation mit Blick zunächst auf den Einzelnen, dann aber auch auf Gruppen, die ähnliche Bedürfnisse haben. Ich betone das hier, weil die Bedürfnisse von vielen Jugendlichen oft als ein "Wünsch-Dir-Was" abgetan werden, die völlig absurd und "spinnert" an jeder Realität in der Arbeitswelt vorbeigingen. Wenn man versteht, welche Bedürfnisse sich hinter ihren Äußerungen verbergen, ist dem meist nicht so. Die Ermittlung von Bedürfnissen der Jugendlichen setzt eine eingehende Auseinandersetzung mit ihnen und ihren Lebenswelten voraus, und sie ist ohne die Beteiligung der Jugendlichen selbst nicht denkbar. Jugendliche müssen beim Diskurs darüber, was sie eigentlich wollen und brauchen, mittelbar oder unmittelbar beteiligt sein.

Subjektive Bedürfnisse müssen ermittelt und dann in Hilfe- beziehungsweise Unterstützungsbedarfe übersetzt werden. Bedarfe sind quasi in professionelle Handlung und Dienstleistung übersetzte Bedürfnisse: Welche Hilfe brauchen die Jugendlichen? Wie muss die organisiert sein? Wie langfristig, wie intensiv, mit welcher Ausrichtung? Wo muss man unterstützen, und wo nicht? Welche Berufsfelder sind attraktiv? Was müssen sie lernen, um ihren Bedürfnissen selbständig nachzugehen? Wie sollte die Hilfe gestaltet sein – wie und wo können sie mitbestimmen? Welche Atmosphäre unterstützt den Hilfeprozess?

Diese und andere Fragen werden jeweils sehr verschieden sein. Wichtig ist: An dieser Stelle geht es um eine Aushandlung, weil sich nicht nur Bedürfnisse, sondern auch die daraus folgenden Bedarfe nicht eindeutig darstellen, sondern je nach Sichtweise unterschiedlich in Worte gefasst werden. Die Jugendhilfeplaner sind hier immer von einer politischen Aushandlung ausgegangen, weil man an dieser Stelle nicht nur interpretieren muss, was der Bedarf ist, sondern auch Konzepte dazu entwickeln muss, wie er aufzugreifen ist, und weil entschieden werden muss, welche Konzepte man verfolgt und wo angesichts knapper Mittel die Prioritäten liegen. Indirekt wird über eine Bedarfsbestimmung immer auch eine Entscheidung darüber getroffen, welche Maßnahmen (und welche Träger) eher zum Zuge kommen und welche nicht. Mit anderen Worten ist die Formulierung, was der Bedarf ist, eine der entscheidendsten Dinge bei der zukünftigen Entwicklung der Angebotslandschaft überhaupt.

Die Bedürfnisse von Jugendlichen werden oft als ein "Wünsch-Dir-Was" abgetan, das völlig absurd und "spinnert" an jeder Realität in der Arbeitswelt vorbeigeht. Wenn man versteht, welche Bedürfnisse sich hinter ihren Äußerungen verbergen, ist dem meist nicht so.

 

Politischer Aushandlungsprozess

Aufgrund des politischen Charakters dieser Aushandlung hat die Jugendhilfe eine Art demokratische Arena zur Verfügung, in der die fachlichen und politischen Akteure unter Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten selbst über die Gestaltung der Hilfemaßnahmen einer Kommune streiten. Im Wesentlichen sind das die Jugendämter sowie die AGs nach §78. Dass eine solche Arena im SGB II und III-Bereich im Großen und Ganzen nicht zur Verfügung steht, ist meiner Meinung nach ein großes Problem für die passgenaue, fachliche Bedarfsbestimmung. Was der Bedarf ist, wird hier viel zu einseitig von Seiten der Behörden festgelegt, weil eine Mitwirkung der Träger oder gar der Jugendlichen selbst – wie im SGB VIII festgeschrieben – nicht vorgesehen ist. Wird dann die Maßnahme per Ausschreibungsverfahren an irgendeinen Anbieter ohne jeden regionalen Bezug vergeben, ist die Chance noch geringer, dass Maßnahmekonzept, Unterstützungsbedarf und Bedürfnisse zueinander im Verhältnis stehen. Denn Bedürfnisse und Bedarf haben oft auch einen regionalen Charakter, ebenso wie der lokale Arbeitsmarkt und viele professionelle Handlungsmöglichkeiten ja nicht von der Region zu lösen sind.

Dass aus der Praxis von Seiten vieler fachlich orientierter Träger immer wieder über die Sinnhaftigkeit von Maßnahmevorgaben geklagt wird, ist meines Erachtens ein deutlicher Ausdruck für die fehlende politische Aushandlung des Bedarfs: Ohne die Mitwirkung der Fachkräfte, die im Alltag mit den Jugendlichen arbeiten, ohne ihre konkreten Erfahrungen und deren Übersetzung in entsprechende Konzepte vor Ort und ohne die „Stimme der Adressatinnen und Adressaten“ wird eine Ausgestaltung von Hilfemaßnahmen, die genau und treffsicher auf die Bedürfnisse der Jugendlichen eingehen, schwierig. Wo diese Erfahrungen regional einfließen, kann es – wie immer wieder zu beobachten – auch in diesem Bereich gute Lösungen geben.

Bedarfe ändern sich fortwährend

Es kommen noch ein paar wichtige Faktoren hinzu. Erstens: Hilfebedarfe verändern sich auf der individuellen Ebene, weil sich Jugendliche und somit ihre Bedürfnisse verändern. Zum einen werden sie einfach älter, sie lernen dazu, sie entdecken Neues, ihr Leben verändert sich. Auch die Hilfe selbst ist an dieser Veränderung – wenn es gut läuft – beteiligt. Was die Hilfe für einen Jugendlichen ist, lässt sich heute nicht ein für allemal bestimmen.

Zweitens ändern sich die gesellschaftlichen Verhältnisse und mit ihnen die Jugendlichen, die Umfelder, die Familien, die wirtschaftliche Lage etc. Mit ihnen ändern sich der Bedarf und die adäquate Unterstützungsleistung.

Drittens ist es mit Blick auf Inklusion und den damit verbundenen Behinderungsbegriff heute Konsens, dass Benachteiligungen oder Behinderungen als eine Person-Umwelt-Relation verstanden werden, d.h. Barrieren etwa bei einer Ausbildung liegen in diesem Verhältnis begründet. Der Hilfebedarf liegt also gar nicht einfach auf der Seite des Jugendlichen, sondern im jeweiligen Verhältnis zwischen ihr/ihm und der jeweiligen Umwelt. In ambitionierten Konzepten für Menschen mit Behinderungen wie der "Unterstützten Beschäftigung" ist deshalb völlig klar, dass es einen Anpassungs- und Lernbedarf bei den Betrieben wie bei den individuellen Beschäftigten gibt. Bei den Hilfen für sozial benachteiligte Jugendliche kommt diese Tatsache vergleichsweise selten zur Sprache, obwohl hier ebenfalls klar ist, dass nicht nur Jugendliche, sondern auch Betriebe „ausbildungsfähig“ sein müssen, damit eine Ausbildung auch diesen Namen verdient und abgeschlossen werden kann. Bei dem Begriff der „marktbenachteiligten Jugendlichen“ in den 1990er Jahren schimmerte diese Idee bereits durch: Wäre der Arbeitsmarkt entspannter, gäbe es viel weniger Handlungsbedarf.

Bedarfe sind also dynamisch und ein Produkt von Interpretation, von Aushandlung verschiedener Akteure. Sie sind prozesshaft zu bestimmen, weil sie sich im Lauf der Zeit ändern. Und sie beziehen sich nicht einfach auf die Personen, die "Zielgruppe" werden, weil sie Hilfe und Unterstützung brauchen, sondern sie stehen in Relation zu den Verhältnissen. Auch die Maßnahmen selbst sind davon ein Teil, sie können Bedarf abbauen oder produzieren, sie können ihn präventiv oder reaktiv beantworten etc. Die Partizipation der "Betroffenen" per Bedürfnisermittlung hat dabei ihren systematischen Grund in der Tatsache, dass man die Menschen selbst fragen muss, um genau zu verstehen, was das Problem und was der Bedarf eigentlich ist. Diese Position deckt sich mit der aktuellen Forderung nach Partizipation und Selbstbestimmung als das Hauptthema der Behindertenrechtskonvention.

Die Bestimmung des Bedarfs und die Planung von Maßnahmen sind daher ein "kommunikativer Prozess" (Joachim Merchel), der fortlaufend und zirkulär durchzuführen ist. Bedarfsbestimmungen sind Momentaufnahmen, aus denen im guten Fall eine angemessene fachliche Reaktion (zum Beispiel in Form eines neuen Konzepts) folgt, die Bedürfnislagen und somit Bedarfe verschieben kann.

Der Hilfebedarf liegt nicht einfach auf der Seite der Jugendlichen, sondern im Verhältnis zwischen ihnen und der jeweiligen Umwelt.

 

Jeder Zielgruppe ihre Maßnahme?

Wir haben im SGB II/III-Bereich einen Mangel an "kommunikativen Prozessen" zwecks Bedürfnisermittlung und Bedarfsbestimmung. Stattdessen gibt es Zielgruppenbeschreibungen und Maßnahmeausschreibungen. Sehr oft wird angenommen, dass die Zielgruppe auch als Gruppe die Maßnahme zu besuchen habe – eine Zielgruppe, eine Maßnahme und andersherum.

Aber Zielgruppen gibt es nicht - Zielgruppen werden konstruiert. So sind etwa „Benachteiligte Jugendliche“ oder "besonders benachteiligte Jugendliche" als typische Zielgruppe von niedrigschwelligen Maßnahmen an sich keine Gruppe. Sie werden allein zur Organisation der Förderung zu dieser Gruppe  zusammengefasst: Aufgrund von Merkmalen, die ihre Förderung begründen sollen, zum Beispiel ein Migrationshintergrund, ein fehlender oder gefährdeter Schulabschluss, eine fehlende Ausbildungsperspektive, eine Behinderung. Oder wir wählen Verhaltensweisen wie geringe Motivation, fehlende Arbeitstugenden (früh aufstehen, regelmäßig erscheinen etc.), geringe Sozialkompetenzen in betrieblichen Kontexten oder Kommunikationsfähigkeit.

So oder so ähnlich heißen die Merkmale, die wir bei diesen Jugendlichen erkennen und durch die wir sie zu einer Zielgruppe zusammenbinden. Diese haben sie gemeinsam, über diese werden sie als Gruppe definiert – andere bleiben dabei ganz und gar im Dunkeln. Ob sich jemand für Autos, Kinder oder Musik interessiert, ob jemand gehen kann oder nicht, ob er ein vorsichtiger Typ oder ein energetischer, Träumer oder Realist ist, spielt in diesem Fall keine Rolle. Die Konstruktion einer Zielgruppe suggeriert Homogenität beziehungsweise stellt sie in Hinsicht der Zielgruppenmerkmale durch den Ausschluss bestimmter Menschen erst her. In anderen Hinsichten bleibt empirisch eine Heterogenität, die im konkreten Fall – hier der Unterstützung beim Übergang in Arbeit – und in einer konkreten Gruppe – etwa den Teilnehmer_innen einer Maßnahme – sehr bedeutsam ist. Zielgruppen sind oft in sich äußerst heterogen, wenn man den Blickwinkel auf die Gruppe verschiebt. Besonders deutlich ist dies bei der Gruppe der Menschen mit Behinderungen.

Flexible Hilfe!

Um dieser Tatsache gerecht zu werden, brauchen wir keine Maßnahmen, die Zielgruppen zu tatsächlichen Gruppen zusammenfassen und diese Gruppe dann gesondert unterstützen. Wir brauchen flexible Hilfen, die der Verschiedenheit der Jugendlichen gerecht werden, ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen. Entsprechend sind Unterstützungsleistungen, Dauer und Intensität von Fall zu Fall und im Verlauf flexibel zu gestalten. Ein "Assistenzbedarf" (um den es im eigentlichen Sinne des Begriffs leider noch gar nicht geht) in der Ausbildung begründet die Notwendigkeit, Assistenz bzw. eine spezielle Unterstützung während der Ausbildung zu erhalten. Er begründet überhaupt nicht die Notwendigkeit, alle Menschen mit einem solchen Bedarf in einer Region in eine Maßnahme zu stecken.

Es macht viel mehr Sinn, die Assistenzleistung in jede Ausbildung einzulagern, die möglicherweise ein Mensch mit dem entsprechenden Bedarf durchläuft – flexibel auf die individuellen Bedürfnisse nach Unterstützung zugeschnitten. Professionelle Hilfe müsste vielmehr normaler Bestandteil der Regelstrukturen werden. Damit werden diese flexibler, können auf die Bedürfnisse so eingehen, wie sie auftreten, möglichst ohne dafür stigmatisierende Etiketten anwenden zu müssen. Das wäre ein entscheidender Schritt hin zu Hilfe- und Unterstützungsleistungen, die tatsächlich die Verschiedenheit aller Jugendlichen als Normalität anerkennt und den Hilfebedarf im Kontext von ganz normalen Bildungs- und Ausbildungsgängen oder in Beschäftigungsverhältnissen bestimmen kann.