21.01.2019 | Redaktion

Teilhabe am Arbeitsleben

Diakonie veröffentlicht Handreichung für Menschen mit Behinderung

Eine neue Handreichung der Diakonie Deutschland beschäftigt sich mit den Anforderungen und Voraussetzungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und nimmt eine kritische Bewertung gesetzlicher Regelungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes vor. Das Ziel der Arbeit ist, über neue Angebote im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zu informieren und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung aufzuzeigen.

Bild: industrieblick | Fotolia

Arbeit dient in unserer Gesellschaft nicht nur der Erwerbssicherung und der Selbstverwirklichung, sondern sie fördert Selbstvertrauen, bestimmt den sozialen Status und wirkt strukturierend und sinnstiftend. In diesem Zusammenhang spielt die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen für die gesellschaftliche Inklusion eine besondere Rolle.

Die Diakonie Deutschland engagiert sich für die Umsetzung der UN-BRK und setzt sich für die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und damit auch für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft ein. Die Handreichung soll demnach zur Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes und der Rehabilitationssysteme für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe benachteiligter Personen beitragen.

Zentrale Aspekte der Handreichung

Vor diesem Hintergrund werden die Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderungen sowie die Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten von Übergängen, der Berufsorientierung, Beratung und Begleitung betrachtet. Welche Ziele werden durch die Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes verfolgt? Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die Umsetzung? Die Handreichung versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben und sich mit den Leistungen, Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen auseinanderzusetzen. Dass inklusive Arbeitsprozesse gelingen können, zeigen Beispiele bereits existierender Alternativen außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen, die im Rahmen dieser Arbeit vorgestellt werden.

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