Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) - (ESF-Integrationsrichtlinie Bund)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung;
Qualifizierung, Unterweisung, produktionsorientiertes Lernen;
Beratung;
Training / Kurse;
Schulungen von Multiplikatoren in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen sowie in Jobcentern / Arbeitsagenturen
An wen richtet sich das Angebot?
Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit;
Einwanderer und Geflüchtete;
Multiplikatoren in Betrieben und Verwaltungen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Unterstützung von Geflüchteten:
Ausbildung vorbereiten;
Übergänge managen, Matchingprozesse stärken;
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern;
Praktika begleiten, Betriebsnähe fördern
Beschreibung
IvAF ist einer von drei Handlungsschwerpunkten der ESF-Integrationsrichtlinie Bund.
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen der speziell auf diese Zielgruppe ohne Altersgrenze ausgerichteten Beratung, betriebsnahen Aktivierung und Qualifizierung sowie Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Sie verstärken die Angebote der Arbeitsagenturen/Jobcenter, die diese Zielgruppe häufig nicht erreichen. Gleichzeitig bieten Kooperationsverbünde Schulungen von Multiplikatoren in Betrieben und öffentliche Verwaltungen sowie in Jobcentern/Arbeitsagenturen an, um die Einstellungsbereitschaft für die Zielgruppe zu erhöhen, Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und die Qualität der arbeitsmarktlichen Förderung zu verbessern.
2022 wird IvAF im Rahmen der ESF-Förderperiode 2021 - 2027 durch das Nachfolgeprogramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" abgelöst. Für Maßnahmen, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen haben und über den 31. Dezember 2021 andauern, können Leistungen jedoch noch bis zum 31. Dezember 2022 erbracht werden.
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