Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) - Teil D: Altenpflegeausbildung
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Auszubildende im Beruf Altenpflege
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Unterstützung des Berufsfelds Altenpflege
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert die Ausbildung an staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Altenpflege (Altenpflegeschulen) in freier Trägerschaft durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Antragsberechtigt sind Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler, gegebenenfalls vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, an diesen Schulen. Gefördert werden seit dem Schuljahr 2015/16 Schulverträge für den Ausbildungsberuf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers.