Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) - Teil D: Altenpflegeausbildung

Fördergebiet

Sachsen

Zuständiges Ministerium

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Laufzeit

unbefristet

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderung-heilberufe.html

Link zum Internetauftritt

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/altenpflegeausbildung.jsp

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende im Beruf Altenpflege

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Unterstützung des Berufsfelds Altenpflege

 

Beschreibung


Der Freistaat Sachsen fördert die Ausbildung an staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Altenpflege (Altenpflegeschulen) in freier Trägerschaft durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Antragsberechtigt sind Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler, gegebenenfalls vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, an diesen Schulen. Gefördert werden seit dem Schuljahr 2015/16 Schulverträge für den Ausbildungsberuf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers.