Für die Definition eines Unternehmens als KMU (Kleinstunternehmen/kleines Unternehmen/mittleres Unternehmen) werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:--> Mitarbeitendenzahl | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme.Nachfolgende Schwellenwerte sind zu berücksichtigen:Kleinstunternehmen(weniger als 10 MA | nicht mehr als 2 Mio. EUR Jahresumsatz | nicht mehr als 2 Mio. EUR Jahresbilanzsumme)kleines Unternehmen(weniger als 50 MA | nicht mehr als 10 Mio. EUR Jahresumsatz | nicht mehr als 10 Mio. EUR Jahresbilanzsumme)mittleres Unternehmen(weniger als 250 MA | nicht mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz | nicht mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme)Für die Bestimmung der Schwellenwerte gilt es den Unternehmensstatus (eigenständiges Unternehmen/Partnerunternehmen/verbundenes Unternehmen) zu berücksichtigen.Weiter Information zur Definition als KMU und zur Berechnung der Schwellenwerte finden Sie auch in der Broschüre unter nachfolgendem Link:https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/kmu_handbuch_eu.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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