Qualifizierung und Arbeit (QuA)

Fördergebiet

Niedersachsen

Zuständiges Ministerium

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Laufzeit

bis Dezember 2023

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/qualifizierung-arbeit-qua.html

Link zum Internetauftritt

https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Qualifizierung-und-Arbeit.html#aufeinenblick

Handlungsfeld(er)

Übergangsmanagement
Nachqualifizierung

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Beratung
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
Training/Kurse
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Insbesondere arbeitslose Jugendliche zwischen 25 und 35 Jahren, Migranten (insbesondere Asylsuchende und Flüchtlinge) und ältere Arbeitslose über 54 Jahre.

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildung vorbereiten
Basisqualifikationen vermitteln
Berufspraxis simulieren und üben
Praktika begleiten, Betriebsnähe fördern
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern

 

Beschreibung


Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte für Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Darüber hinaus werden Modellprojekte mitfinanziert, die sich durch neue Ansätze im Hinblick auf Zielgruppen, Methode und Konzeption auszeichnen.

Inhaltlich müssen die Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte auf die individuelle Unterstützung und sozialpädagogische Begleitung zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit abzielen und/oder auf die berufliche Qualifizierung zur Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgerichtet sein.

Zielgruppen sind insbesondere arbeitslose Jugendliche zwischen 25 und 35 Jahren, Migranten (insbesondere Asylsuchende und Flüchtlinge) und ältere Arbeitslose über 54 Jahre.

Antragsberechtigt sind niedersächsische Bildungsträger (juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften).