ESF-Richtlinie Berufliche Bildung (2014-2020) - D - Vorrang für duale Ausbildung

Fördergebiet

Sachsen

Zuständiges Ministerium

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Laufzeit

bis 31.12.2023

Link zum Internetauftritt

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17302-ESF-Richtlinie-Berufliche-Bildung#romD

Handlungsfeld(er)

Berufsvorbereitung
Übergangsmanagement
Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Beratung
Mediation/Krisenintervention
Nachhilfe/Stützunterricht
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
Regionale oder landesweite Strukturentwicklung
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Betriebe - Kleine und mittlere Betriebe (bis 250 MA)
Betriebe - Sonstige/spezifische Betriebe
Jugendliche/junge Erwachsene - Alleinerziehende
Jugendliche/junge Erwachsene - Altbewerber, An- und Ungelernte
Jugendliche/junge Erwachsene - Einwanderer und Flüchtlinge
Jugendliche/junge Erwachsene - Jungen und Männer
Jugendliche/junge Erwachsene - Lernbeeinträchtigte Personen
Jugendliche/junge Erwachsene - Mädchen und Frauen
Jugendliche/junge Erwachsene - Personen mit Behinderungen
Jugendliche/junge Erwachsene - Sonstige
Jugendliche/junge Erwachsene - Sozial benachteiligte Personen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildung begleiten und unterstützen
Ausbildung vorbereiten
Ausbildungsabbrüche vermeiden
Ausbildungsplätze bereitstellen
Inklusion fördern und umsetzen
Kompetenzen und Potenziale feststellen
Netzwerke bilden und stärken
Praktika begleiten, Betriebsnähe fördern
Übergänge managen, Matchingprozesse stärken

 

Beschreibung

Auf Grundlage des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020 unterstützt das Land beschäftigungspolitische Projekte.

Im Vorhabensbereich D, „Vorrang für duale Ausbildung“, werden Vorhaben für Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen bzw. besonderem Unterstützungsbedarf sowie die Begleitung von Unternehmen bei Problemen mit der Integration und Ausbildung der genannten Zielgruppe  gefördert. Darüber hinaus wird die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Koordinierung und Qualitätssicherung der Vorhaben gefördert.

Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.