ESF-Richtlinie Berufliche Bildung (2014-2020) - F - Zusatzqualifikationen

Fördergebiet

Sachsen

Zuständiges Ministerium

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Laufzeit

bis 31.12.2023

Link zum Internetauftritt

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17302-ESF-Richtlinie-Berufliche-Bildung#gbstF

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Betriebe - Kleine und mittlere Betriebe (bis 250 MA)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsqualität steigern
Zusatzqualifikationen vermitteln

 

Beschreibung


Auf Grundlage des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020 unterstützt das Land beschäftigungspolitische Projekte.

Im Vorhabensbereich F, "Zusatzqualifikationen", wird Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen bzw. Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen, gefördert.

Die Ausbildung muss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen sein.

Die Förderung wird in Form von pauschalierten Zuschüssen (standardisierte Einheitskosten) gewährt. Die Höhe der Pauschale wird auf den Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank bekanntgegeben.

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