ESF-Richtlinie Berufliche Bildung (2014-2020) - F - Zusatzqualifikationen
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
An wen richtet sich das Angebot?
Auszubildende
Betriebe - Kleine und mittlere Betriebe (bis 250 MA)
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsqualität steigern
Zusatzqualifikationen vermitteln
Beschreibung
Auf Grundlage des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020 unterstützt das Land beschäftigungspolitische Projekte.
Im Vorhabensbereich F, "Zusatzqualifikationen", wird Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen bzw. Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen, gefördert.
Die Ausbildung muss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen sein.
Die Förderung wird in Form von pauschalierten Zuschüssen (standardisierte Einheitskosten) gewährt. Die Höhe der Pauschale wird auf den Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank bekanntgegeben.
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