ESF-Richtlinie Qualifizierung Gefangener

Fördergebiet

Sachsen

Zuständiges Ministerium

Sächsisches Staatsministerium der Justiz (SMJ)

Laufzeit

bis 31.12.2023

Link zum Internetauftritt

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/qualifizierungsvorhaben-f%C3%BCr-gefangene.jsp

Handlungsfeld(er)

Berufsvorbereitung
Berufsausbildung
Nachqualifizierung

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Nachhilfe/Stützunterricht
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
Training/Kurse

An wen richtet sich das Angebot?

Betriebe: Allgemein
Institutionen - Außerschulische Bildungseinrichtungen
Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen/Überbetr. Berufsbildungsstätten
Institutionen - Sonstige
Jugendliche/junge Erwachsene: Junge Menschen im Strafvollzug
Sonstige Personengruppen (Sonstige: Gefangene im sächsischen Justizvollzug, nach DIN EN ISO 9001 und AZAV zertifizierte Träger)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Basisqualifikationen vermitteln
Inklusion fördern und umsetzen
Kompetenzen und Potenziale feststellen
Teilqualifikationen/Module anbieten
Zusatzqualifikationen vermitteln

 

Beschreibung


Der Freistaat Sachsen unterstützt Gefangene bei der Vorbereitung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme.

Gefördert werden berufliche Qualifizierungsvorhaben, sozialpädagogische Vorhaben zur Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme sowie Studien und Konzeptentwicklungen zur beruflichen und sozialpädagogischen Qualifizierung von Gefangenen.

Ziel sind die Erhaltung und die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Vermittelbarkeit von Gefangenen auf dem Arbeitsmarkt.

Zielgruppe sind Gefangene im sächsischen Justizvollzug. Die Maßnahmen  sollen innerhalb der Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben.