Qualifizierung und Verbesserung der Vermittlungschancen von Strafgefangenen und Probanden der Bewährungshilfe

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Zuständiges Ministerium

Ministerium für  Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Laufzeit

01.01.2015 - 31.12.2028

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/qualifizierung-und-verbesserung-der-vermittlungsc.html

Link zum Internetauftritt

http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/ESF

Handlungsfeld(er)

Berufsorientierung
Berufsvorbereitung
Übergangsmanagement
Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Nachhilfe/Stützunterricht
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Institutionen: Sonstige
Sonstige Personengruppen (Sonstige: Probanden der Bewährungshilfe, Justizvollzugseinrichtungen, Soziale Dienste der Justiz)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildung begleiten und unterstützen
Ausbildung vorbereiten
Ausbildungsabbrüche vermeiden
Ausbildungsqualität steigern
Basisqualifikationen vermitteln
Berufspraxis simulieren und üben
Berufswahlprozess begleiten
Inklusion fördern und umsetzen
Kompetenzen und Potenziale feststellen
Mobilität fördern
Teilqualifikationen/Module anbieten
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern
Übergänge managen, Matchingprozesse stärken

 

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur Qualifizierung von Strafgefangenen und von Proband/en/innen der Bewährungshilfe.

Ziel ist es, die Vermittlungsaussichten dieser Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie deren gesellschaftliche Eingliederung zu verbessern.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie begleitende Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten. Es können auch Vorhaben gefördert werden, die die Erprobung, Einführung und Begleitung innovativer Instrumente und Methoden sowie die Steuerung der Qualifizierungs- und Integrationsprozesse zum Inhalt haben.

Die Maßnahme muss aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern von besonderer arbeitsmarktpolitischer Bedeutung sein.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.