16.05.2017

Inklusion im Übergangsprozess Schule-Beruf

Überlegungen für ein inklusionspädagogisches Rahmenkonzept

von Dr. Ingrid Arndt

Damit Inklusion im Übergangsprozess Schule-Beruf gelingen kann, sind übergeordnete Kriterien notwendig, die bei der konkreten inhaltlichen Planung und Umsetzung von Bildungs- und Unterstützungsangeboten im Übergangsprozess berücksichtigt werden. Ziel dieses Artikels ist es aus inklusionspädagogischer Sicht, übergeordnete Aspekte für das Gelingen des Übergangsprozesses darzustellen, die zu einer Weiterentwicklung und qualitativen Verbesserung des gesamten Prozesses beitragen.

Die im folgenden dargestellten Aspekte sind als eine Gesamtheit zu betrachten und können als Fundament für die Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote und –prozesse im Übergang Schule-Beruf verstanden werden. Sie bedürfen in Bezug auf die Planung und Durchführung eines jeden Bildungsangebots und in Bezug auf die Beratungs- und Unterstützungsstrukturen einer differenzierten Ausgestaltung.

Der Übergang Schule-Beruf als Prozess

Beine von Jugendlichen mit verschiedenen Körperhaltungen und Kleidungsstilen
Bild: Rawpixel.com / Fotolia

Der Übergangsprozess umfasst Angebote der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Qualifizierungsmöglichkeiten mit dem Ziel einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ferner gibt es Beratungs- und Begleitungsangebote, die diese Bildungswege und Übergänge unterstützen. Ein zentraler Ausgangspunkt für das Gelingen des Übergangs von der Schule ins Berufsleben ist es, diesen als einen zusammenhängenden Prozess zu betrachten. Die einzelnen beruflichen Orientierungs- und Bildungsphasen sind sowohl bezüglich der Inhalte, Methoden und Ziele, als auch in Bezug auf die einzelnen Übergänge zwischen den Bildungsangeboten im Zusammenhang zu denken und zu planen.

Dies bedeutet für die praktische Umsetzung der Bildungsprozesse und Übergänge, Kontinuität zu schaffen und für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erlebbar zu machen: Kontinuität auf inhaltlicher Ebene (betrifft die Inhalte und Ziele der Angebote und Unterstützungsaktivitäten) und Kontinuität auf der zeitlichen Achse des Bildungsprozesses durch Beratungs- und Begleitungsstrukturen, die personell stabil bzw. eng miteinander verzahnt sein müssen. Letztere wird auch durch die Zusammenarbeit und Kooperation der am Übergangsprozess beteiligten Personen und Institutionen gewährleistet.

Der Übergang Schule-Beruf ist bei allen Aktivitäten, die die Gestaltung dieses Prozesses betreffen, als ein zusammenhängender Bildungsprozess zu betrachten.

 

Mit Blick auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen umfasst der Übergang eine Zeitspanne, in der sie sich zunächst orientieren und verschiedene Arbeitsbereiche und berufliche Tätigkeiten kennenlernen, um sie dann in einem Themenfeld bzw. Arbeitsbereich zumeist praktisch und theoretisch zu vertiefen. Ziel dieses gesamten Bildungsprozesses ist es, den einzelnen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ganzheitlich von seinen Fähig- und Fertigkeiten ausgehend zu fördern, seine Kompetenzen zu stärken und ihn so in seiner Entwicklung zu unterstützen. Fach-, Sozial- und Selbstkompetenzen müssen erlernt und vertieft werden, damit sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen persönlich weiterentwickeln können und ihnen hierdurch der Zugang zu einer angemessen bezahlten Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

Im Mittelpunkt des Gesamtgeschehens im Übergang Schule-Beruf steht somit die Jugendlichen/junge Erwachsenen mit ihren Fähigkeiten, Wünschen und Interessen. Sie müssen als Akteurinnen und Akteure ihres Lebens gesehen und behandelt und aktiv in Entscheidungsprozesse, die ihren eigenen Bildungsweg und ihre Zukunft betreffen, systematisch einbezogen werden.

Die Jugendlichen werden als Akteure ihres Bildungsweges gesehen und stehen mit ihren Fähigkeiten, Wünschen und Interessen im Mittelpunkt des Geschehens.

 

Für den Lernenden ist dieser Übergangsprozess mit einem Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsstufen und Bildungsinstitutionen und mit einer Vielzahl von Veränderungen nicht nur im beruflichen, sondern auch im persönlichen Bereich verbunden. Es handelt sich um eine Lebensphase, in der sich das Individuum mit einer Vielzahl von Themen auseinandersetzt, die nicht immer losgelöst voneinander betrachtet werden können. Der Übergang ins Berufsleben ist daher im Kontext anderer Themen wie zum Beispiel der Wohnsituation, des Aufbaus und der Pflege sozialer Beziehungen, der passenden individuellen Tagesstruktur und unter Berücksichtigung psychosozialer Themen zu betrachten, die den Übergangsprozess beeinflussen und prägen können. Daher muss die konkrete Lebenssituation des Einzelnen in der individuellen Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf Berücksichtigung finden, insbesondere dann, wenn die Annahme besteht, dass sich einzelne Faktoren hemmend auf den Übergangsprozess auswirken können.

Gelingensbedingungen und Handlungsnotwendigkeiten: Der Übergang Schule-Beruf als Prozess

Der Übergang Schule-Beruf als Prozess

Bildungsangebote

So individuell unterschiedlich die jeweiligen Ausgangssituationen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind, so unterschiedlich müssen auch die Wege und Unterstützungsangebote sein, um den jungen Menschen die Teilhabe in den verschiedenen Bildungsphasen und letztlich auch am Berufsleben zu ermöglichen. Dies bedeutet zum einen, dass die Bildungsangebote in ihrer Struktur, ihrem Umfang und bezüglich der Inhalte offen zu gestalten sind (keine zu enge Förderrahmen) und zum anderen, dass sie miteinander verzahnt sein müssen (im Sinne der einleitend geforderten Kontinuität im Übergangsprozess), um Durchlässigkeit zu gewährleisten. Diese Verzahnung betrifft die Rahmenbedingungen und die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung.

Die bereits vorhandenen Angebote der Berufsorientierung, der schulischen und außerschulischen Berufsvorbereitung, der verschiedenen Ausbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten bieten bereits eine Vielfalt an Möglichkeiten, die auf das Ziel der beruflichen Teilhabe ausgerichtet sind. Im Sinne eines Anspruchs eines inklusiven Bildungs- und Ausbildungssystems, welcher in der UN-Behindertenrechtskonvention und den UNESCO-Leitlinien zur Inklusion verankert ist, besteht hier jedoch noch erheblicher Handlungsbedarf.

Die Angebote, die sich an dem individuellen Bedarf der und des Einzelnen orientieren und gleichzeitig den Inklusionsgedanken sowohl konzeptionell als auch in der praktischen Durchführung aufgreifen und verwirklichen - und somit über die Zielperspektive der Inklusion „Teilhabe am Arbeits-/ Berufsleben“ hinausgehen-, sind auszubauen. Eine Verständigung über die Zielperspektive bei der Planung und Umsetzung von Angeboten ist dringend notwendig, damit sich das Handeln auf allen Ebenen an dieser Zielperspektive orientieren kann.

Inklusion im Übergang Schule-Beruf muss über das Ziel "Teilhabe am Arbeits-/Berufsleben" hinausgehen.

 

Zurzeit sind die vorhandenen Angebote, u.a. aufgrund der verschiedenen zuständigen Rechtskreise und der damit gewachsenen Strukturen, nach wie vor weitestgehend auf spezielle Zielgruppen ausgerichtet. Im Sinne des Inklusionsgedankens sollten aber nicht die Zielgruppen, sondern die Angebote definiert und genau beschrieben werden. Dies würde es den Jugendlichen/jungen Erwachsenen möglich machen, ihren Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten entsprechende Angebote auszuwählen und sich für diese zu entscheiden. 

Trotz der Vielzahl an Bildungsangeboten fehlt es insbesondere an inklusiv gestalteten und gleichzeitig auf Inklusion am Berufsleben ausgerichteten Bildungsangeboten für Personen, die keinen Berufsausbildungsabschluss erreichen können. Es müssen Bildungsgänge entwickelt, weiterentwickelt und bundesweit fest verankert werden, die - schrittweise und gut begleitet - auf eine angemessen bezahlte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten. Für diese Angebote müssen Qualitätsstandards festgelegt werden.

Inklusive Bildungsangebote sind im Regelsystem zu etablieren und Sondersysteme sind abzubauen. Alle Bildungsangebote (Berufsorientierungs-, Berufsvorbereitungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote) sind möglichst weitgehend an den allgemeinen Arbeitsmarkt anzubinden bzw. müssen in diesem verankert sein. Dies setzt Barrierefreiheit und die Zugänglichkeit von Angeboten voraus. Damit dies gelingen kann, sind entsprechende Ressourcen zu gewährleisten und Unterstützungsmöglichkeiten für das Umsetzen von Inklusion für alle im Übergangsprozess beteiligten Akteure auszubauen.

Alle Bildungsangebote müssen mit der realen Arbeitswelt verknüpft sein. Prinzipen der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sind zu berücksichtigen.

 

Die inhaltliche Gestaltung von Bildungsangeboten muss sich an den bereits vorhandenen Erkenntnissen einer inklusiven Didaktik und Methodik orientieren. In Schulen konnten bezüglich des inklusiv gestalteten Unterrichts schon viele Erfahrungen gesammelt werden. Diese Erkenntnisse und Erfahrungen können auf berufsvorbereitenden Maßnahmen und auf die Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte übertragen bzw. ausdifferenziert werden. Vorhandene Materialien, Angebote und Methoden der Berufsorientierung müssen im Hinblick auf die heterogene Schülerschaft konsequent angepasst, überarbeitet und erweitert werden. Dies bedeutet beispielsweise, Materialien in einfacher bzw. leichter Sprache zu verfassen, Inhalte handlungsorientiert zu vermitteln und eine förderliche Lernumgebung zu bieten.

Gelingensbedingungen und Handlungsnotwendigkeiten: Bildungsangebote

Bildungsangebote

Beratung und Begleitung

Ein ausschlaggebendes Merkmal für das Gelingen des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und in das Berufsleben ist die Beratung und Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen während dieses Prozesses. Wie relevant diese ist, insbesondere bei Jugendlichen mit hohem Unterstützungsbedarf, beweisen immer wieder Erfahrungen aus der Praxis. Die Begleitung des Übergangs und insbesondere auch die Nachbetreuung und Krisenintervention sind für eine langfristige Sicherung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sehr relevant und in verschiedenen Bereichen praktisch erprobt (zum Beispiel durch die Integrationsfachdienste).

Die Beratung und Begleitung darf sich dabei allerdings nicht nur auf die zu unterstützende Person beziehen, sondern auch den Betrieben muss Unterstützung angeboten werden, damit der Übergang Schule-Beruf gelingen kann. Bei der Weiterentwicklung des Beratungs- und Unterstützungssystems sollte an vorhandene Erfahrungen und die fachliche Expertise etablierter Beratungs- und Begleitungsangebote angeknüpft werden.

Eine auf die Bedürfnisse des Jugendlichen und der Betriebe ausgerichtete qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung ist für das Gelingen des Übergangs Schule-Beruf unabdingbar.

 

In Bezug auf vorhandene Beratungs- und Begleitstrukturen in der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildungsbegleitung und Begleitung am Arbeitsplatz sowie die Begleitung von Übergängen zwischen diesen Bildungsphasen- und –angeboten ist festzustellen, dass hier innerhalb der kleinsten regionalen Einheit (zum Beispiel einer Stadt) im Übergang Schule-Beruf verschiedene Beratungs- und verschiedene Begleitstrukturen für unterschiedliche Personengruppen parallel existieren. Diese könnten noch stärker miteinander vernetzt werden. Mit der Einführung der Jugendberufsagenturen wurden erste Schritte in die richtige Richtung unternommen, aber es besteht noch weiterer Handlungsbedarf.

Es gibt in der Ausgestaltung der Jugendberufsagenturen (Arbeitsweisen, Zielgruppen, räumliche Verortung) große Unterschiede. In Bezug auf eine inklusiv gestaltetes Angebot muss der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in der Beratung und Begleitung eine hohe Bedeutung beigemessen werden. Nicht nur die Beratung ist auf einer übergeordneten Ebene zu koordinieren, sondern auch die diversen Angebote zur Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Nicht nur für die unterstützungssuchenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern auch für die im Übergangsprozess beteiligten Institutionen, Betriebe und Fachkräfte sind Angebote der Beratung und Begleitung kaum zu durchschauen. Diese fehlende Transparenz und Zusammenarbeit erschwert die Übergänge von Jugendlichen in das Arbeits- und Berufsleben in hohem Maße. Insbesondere Betriebe, deren Auftrag nicht alleine pädagogische Bildungsarbeit umfasst, haben einen hohen Arbeitsaufwand bei der Auseinandersetzung mit den möglichen Kooperationsstrukturen und Angeboten.

Gelingensbedingungen und Handlungsnotwendigkeiten: Beratung und Begleitung

Wissen über Inklusion

Eine Grundvoraussetzung für das Gelingen eines inklusiv gestalteten Übergangsprozesses von der Schule in den Beruf, setzt voraus, dass die Beteiligten (u.a. Lehrer/innen, Pädagog/innen, Ausbilder/innen, Berater/innen, Personen in Leitungspositionen in Schulen und Betrieben) sich mit der Umsetzung des Themas der Inklusion aktiv auseinandersetzten, hierfür Möglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen und sich dafür einsetzen, dass die oben genannten Aspekte in Bildungsinstitutionen, in Bildungsprozessen und im Beratungs- und Begleitungssystem umgesetzt werden.

Inklusion setzt das Engagement der Beteiligten voraus.

 

Die an der Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf Beteiligten benötigen zum einen Wissen über das System des Übergangs (Kenntnisse über Ansprechpartner, Zuständigkeiten, Bildungsangebote, Institutionen, Beratungs- und Begleitungsangebote, Hilfsmittel) und zum anderen Kenntnisse bezüglich der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen für heterogene Gruppen. Dies stellt eine große Herausforderung an die im Übergangsprozess handelnden Akteure dar. Diese ist nur zu bewältigen, wenn Möglichkeiten geschaffen werden, sich mit dem Thema Inklusion aktiv auseinanderzusetzten. Diese Auseinandersetzung kann zum einen durch Fort- und Weiterbildungsangebote erreicht werden und zum anderen durch das Aufgreifen inklusionsrelevanter Inhalte im Studium oder in der Ausbildung. Sie kann außerdem durch multiprofessionelle Teamarbeit gestärkt werden.

Gelingensbedingungen und Handlungsnotwendigkeiten: Wissen über Inklusion

Wissen über Inklusion

Die hier dargestellten Aspekte müssen, wenn eine Verbesserung des Übergangsprozesses Schule-Beruf im Hinblick auf die Umsetzung von Inklusion gewollt ist, in ihrer Gesamtheit bei der Weiterentwicklung von Bildungs- und Unterstützungsangeboten im Übergang Schule-Beruf Berücksichtigung finden. Unter Berücksichtigung dieser Gelingensbedingungen lassen sich einzelne Themen des Übergangsprozesses differenziert so weiterbearbeiten, dass sie auch inklusiven Bildungsansprüchen in Zukunft gerecht werden können. Inklusion kann gelingen, wenn differenzierte Förderung und Unterstützung im Übergang Schule-Beruf von den Bedürfnissen des Individuums ausgehend geplant wird und nicht die Strukturen des Berufsbildungssystems die individuelle Förderung bestimmen.


Kommentare

11.01.2018
Norbert Spiegl

Ein grundlegender Beitrag!

Hier wird für "Freunde der Inklusion" all das beschrieben, was bei einem Übergang in das berufliche Leben notwendig ist. Eine umfassende Darstellung der wichtigen Faktoren!
Besonders hervorzuheben ist der Anspruch, dass berufliche Inklusion über die Teilhabe an Arbeit hinausgehen muss.
Nach wie vor ist Fakt: Der Übergang von Schule in den Arbeitsbereich einer Werkstatt wird mit einer sogenannten beruflichen Bildung ermöglicht. In dieser Ausbildung durchläuft man dabei alle Abteilungen der Werkstatt, einmal im Jahr der Grundbildung, dann im Aufbaujahr. Eine Begleitung durch eine Berufsschule, verbunden mit kontinuierlicher Schulung der Kompetenzen in den Kulturtechniken, unterbleibt.
Dringend notwendig wäre: Formulierung beruflicher Standarts für Auszubildende, die keinen regulären Berufsabschluss erreichen können, und qualifizierte Umsetzung, damit zukünftigen Arbeitgebern außerhalb der WfbM Sicherheiten aufgezeigt werden können.
Zusammenfassend: Ein grundlegender Beitrag!